In Kirchberg befinden sich derzeit etwa 500 Cannabispflanzen in ihrer Wachstumsphase. Was mit dem Anbau geschieht, der vorzeitig begonnen wurde, ist noch unklar.

Vorzeitiger Cannabis-Anbau: Konsequenzen für „High Society Donau-Iller“

Der Cannabis Social Club "High Society Donau-Iller" kämpft mit rechtlichen Herausforderungen: Der Anbau begann vor der Baugenehmigung! Welche Konsequenzen drohen jetzt? Erfahre mehr 🌿✨
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Vorzeitiger Cannabis-Anbau: Konsequenzen für den Verein „High Society Donau-Iller“

Der Cannabis Social Club „High Society Donau-Iller“ in Kirchberg sieht sich mit möglichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, nachdem er mit dem Anbau von rund 500 Cannabis-Pflanzen begann, bevor die erforderliche Baugenehmigung erteilt wurde. Was droht dem Verein nun, und welche Verantwortung trägt er in diesem Verfahren? Ein Überblick.

In Kirchberg befinden sich derzeit etwa 500 Cannabispflanzen in ihrer Wachstumsphase. Was mit dem Anbau geschieht, der vorzeitig begonnen wurde, ist noch unklar.
In Kirchberg befinden sich derzeit etwa 500 Cannabispflanzen in ihrer Wachstumsphase. Was mit dem Anbau geschieht, der vorzeitig begonnen wurde, ist noch unklar. | Foto: crystalweed auf Unsplash
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Hintergrund: Genehmigungsverfahren und Anbaubeginn

Der Anbauverein erhielt Mitte Dezember 2023 die Lizenz für den Anbau von Cannabis vom Regierungspräsidium Freiburg. Kurz darauf startete der Verein mit der Pflanzung der ersten 500 Cannabis-Pflanzen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die beantragte Nutzungsänderung des Gewächshauses noch nicht genehmigt. Adriano Holatz, Gründungsmitglied des Vereins, erklärte, dass man aufgrund einer mündlichen Zusage des Bauamts und der laufenden Verfahren mit dem Anbau begonnen habe.

Das Landratsamt Biberach widerspricht jedoch dieser Darstellung. Laut Philipp Friedel, Sprecher des Landratsamts, wurde weder die Auskunft erteilt, dass das Einreichen des Bauantrags ausreicht, um mit dem Anbau zu beginnen, noch dass die Lizenz aus Freiburg automatisch zur Genehmigung des Bauantrags führt. Vielmehr hätte der Verein abwarten müssen, bis die baurechtliche Prüfung abgeschlossen ist.

Die rechtliche Lage: Kein Anbau ohne Baugenehmigung

Die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, stellte klar, dass die Lizenz nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) keine Konzentrationswirkung hat. Das bedeutet, dass sie lediglich die Anforderungen des KCanG abdeckt, nicht jedoch andere gesetzliche Bestimmungen wie die baurechtlichen Vorschriften. Die Verantwortung, alle notwendigen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, liege bei der Anbauvereinigung selbst. Dies wird den Antragstellern explizit in den Unterlagen zur Lizenzierung mitgeteilt.

Das Landratsamt Biberach betonte, dass der Betrieb bis zur Erteilung der Baugenehmigung weder aufgenommen noch fortgeführt werden darf. Andernfalls drohen Konsequenzen wie Baustopps, Abbruchverfügungen oder sogar die Beschlagnahme des Ernteguts.

Mögliche Konsequenzen für den Verein

Falls der Cannabis Social Club weiterhin ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung operiert, könnte das Landratsamt mehrere Sanktionen verhängen. Eine zentrale Maßnahme wäre die Aussprache einer Nutzungsuntersagung, die den Verein dazu zwingen würde, den Betrieb sofort einzustellen. Hinzu könnte die Prüfung eines Bußgeldes kommen, dessen Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes richten würde.

Darüber hinaus könnten behördliche Anweisungen zur Entfernung der bereits angebauten Pflanzen oder zur Sicherstellung des Ernteguts erfolgen. Ein solches Vorgehen würde nicht nur finanzielle Verluste für den Verein bedeuten, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des Projekts ernsthaft in Frage stellen.

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Die Behörden betonen, dass sie bei baurechtswidrigem Verhalten stets verhältnismäßig handeln wollen. Das heißt, es wird individuell geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um rechtliche Zustände wiederherzustellen. Dies könnte neben drastischen Sanktionen auch eine vorübergehende Vereinbarung beinhalten, sofern die baurechtliche Genehmigung in Aussicht steht.

Ein weiteres Problem ist die Dauer der Prüfung. Derzeit befindet sich der Fall in einem laufenden Verfahren. Neben der baurechtlichen Bewertung durch das Landratsamt sind auch Anhörungen der beteiligten Fachämter sowie der zuständigen Gemeinde notwendig. Diese Schritte können mehrere Monate in Anspruch nehmen. Währenddessen darf der Verein den Betrieb unter keinen Umständen fortführen.

Zukunft des Anbaus in Kirchberg

Die Verzögerungen werfen nicht nur Fragen zur rechtlichen Absicherung des Vereins auf, sondern auch zu den allgemeinen Abläufen im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Als einer der ersten drei lizenzierten Cannabis-Clubs in Baden-Württemberg steht „High Society Donau-Iller“ im Fokus. Der Fall zeigt, wie wichtig eine umfassende Vorbereitung und Abstimmung mit den Behörden ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Fazit

Der Fall „High Society Donau-Iller“ ist ein Lehrbeispiel dafür, wie komplex die gesetzlichen Anforderungen für den legalen Anbau von Cannabis in Deutschland sind. Der Verein hätte sich besser mit den zuständigen Behörden abstimmen müssen, bevor er mit dem Anbau begann. Nun bleibt abzuwarten, wie die Behörden über den Fall entscheiden und welche Konsequenzen tatsächlich auf den Verein zukommen.

Quelle:
High Society Donau-Iller
schwaebische.de

Titelbild:
– AdobeStock


Autor

Autor: Michael Fischer   
eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de

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