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Fachverbände begrüßen G-BA Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis
Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen
Berlin, 24. Juli 2024: In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand. Innerhalb der Verbände werden nun verschiedene Informationsformate und Verordnungshilfen ausgearbeitet. Dies soll dazu beitragen, über die zukünftig in vielen Fällen deutlich unbürokratischere Cannabisverschreibung aufzuklären sowie bestehende Vorbehalte gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis nachhaltig auszuräumen.
Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist für den Wegfall des Vorbehaltes seitens des G-BA nicht vorgesehen. In Kraft tritt der Beschluss – sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen angibt – mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Umfassendes Informationsangebot soll Verordnungsbereitschaft steigern
Der G-BA wird die Auswirkungen des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts auf die Versorgungsrealität über die kommenden 15 Monate hinweg beobachten. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände erhofft sich durch diesen Beschluss ein aktiveres Auseinandersetzen mit der Behandlungsoption Medizinalcannabis, auch von Ärztinnen und Ärzten, die der bisher sehr aufwändigen und bürokratischen Verordnung mit Erstattungsoption kritisch gegenüberstanden. Ziel ist es, Patient:innen einen flächendeckenden Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie zu ermöglichen: Die Vorbehalte vieler Behandler:innen gegenüber medizinischem Cannabis waren in der Vergangenheit auch mit der zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse verbunden. Nun liegt die Entscheidungshoheit in weiten Teilen ausschließlich bei den Ärztinnen und Ärzten. Das hält das Bündnis für die richtige Entwicklung im Sinne der Patient:innen. Grundsätzliche Vorgaben wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung sowie weitere durch das SGB V gestellte Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gelten weiterhin.
Weitere Informationen, eine Übersicht der relevanten Facharztgruppen und Zusatzbezeichnungen sowie der gesamte Beschlusstext finden Sie hier.
Qellenangabe:
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
» Link zum Originalbeitrag
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Armin Prasch
Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Telefon: 01522 8815993
E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de
Antje Feißt
AG Politik des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Telefon: 0176 569 156 44
E-Mail: feisst@bpc-deutschland.de
Über den Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
Der 2019 gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) ist die größte Interessenvertretung der Cannabisbranche in Deutschland. Der BvCW setzt sich für die nachhaltige Entwicklung und Professionalisierung aller Bereiche der Cannabiswirtschaft ein. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, den legalen Einsatz von Industriehanf und Medizinalcannabis in verschiedenen Bereichen zu fördern und die kontrollierte Legalisierung von Genusscannabis zu begleiten. Der BvCW informiert aktiv über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Interessierte bietet der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. ein Netzwerk für den konstruktiven Austausch und die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten Cannabisindustrie.