🌿 Großer Schritt für Cannabis-Legalisierung in Baden-Württemberg! 🎉

Durchbruch in Baden-Württemberg: Erste Cannabis Social Clubs erhalten Anbaugenehmigung

🌿 Großer Schritt für Cannabis-Legalisierung in Baden-Württemberg! 🎉 Zwei Vereine haben als erste die Erlaubnis zum legalen Cannabis-Anbau erhalten: 🏙️ CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. in Mannheim 🌳 Cannabis Club Südwest e.V. in Achern Noch sind letzte Hürden zu nehmen, aber bald geht's los! 🚀 Erste Ernte wird Anfang 2025 erwartet. 66 weitere Anträge warten noch auf Genehmigung. Die Cannabis-Revolution in BaWü nimmt Fahrt auf! 💚
Getting your Trinity Audio player ready...

Die Cannabis-Legalisierung in Baden-Württemberg macht bedeutende Fortschritte. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den ersten beiden Cannabis Social Clubs im Bundesland die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erteilt.

Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist.

 

Werbung

Die ersten genehmigten Vereine

Die Pioniere in Baden-Württemberg sind:

1. Der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern (Ortenaukreis)
2. Der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim

Beide Vereine gehörten zu den ersten, die Anfang Juli ihre Unterlagen beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Erlaubnisbehörde eingereicht hatten. In den erteilten Genehmigungen sind unter anderem die jährlichen Höchstmengen zum Eigenanbau und zur Weitergabe festgelegt.

Der Weg zur Genehmigung

Der Genehmigungsprozess war komplex und zeitaufwendig. Die Vereine mussten verschiedene Voraussetzungen erfüllen und Unterlagen einreichen, darunter:

– Eine Vereinssatzung
– Ein detailliertes Sicherheitskonzept
– Ein umfassendes Jugendschutzkonzept

Die Antragsteller standen in intensivem Austausch mit dem Regierungspräsidium und entwickelten ihre Antragsunterlagen kontinuierlich weiter. Regierungspräsident Carsten Gabbert (Grüne) betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung, um neben der Liberalisierung von Cannabis auch die Interessen der Allgemeinheit wie Jugendschutz, Suchtprävention und Sicherheit zu berücksichtigen.

Werbung

Nächste Schritte für die genehmigten Vereine

Obwohl die Genehmigung erteilt wurde, können die Vereine noch nicht sofort mit dem Anbau beginnen. Es müssen noch einige Nachweise erbracht werden, insbesondere bezüglich baulicher Anpassungen im Rahmen des Sicherheitskonzepts. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, darf mit der Lagerung und dem Anbau von Cannabis begonnen werden. Bis dahin sind nur vorbereitende Maßnahmen zulässig.

Der „Cannabis Club Südwest“ aus Achern plant, in den nächsten Wochen die nötigen Unterlagen zum Einbruchschutz nachzureichen und dann mit dem Anbau zu beginnen. Die erste Cannabis-Ausgabe ist für Februar 2025 angedacht. Der Verein strebt an, bis Ende des Jahres 150 Mitglieder zu erreichen und plant für 2025 eine Erweiterung des Vereins und seiner Anbauflächen.

Werbung

Der Mannheimer Verein „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar“ hat nach eigenen Angaben bereits 200 Mitglieder. Sie planen zunächst, Material für den Bau der Anlage zu bestellen und hoffen, noch in diesem Jahr die ersten Cannabis-Stecklinge pflanzen zu können. Mit der ersten Ausgabe von Cannabis wird im Frühjahr 2025, voraussichtlich Mitte bis Ende März, gerechnet.

Weitere Anträge und Ausblick

Das Regierungspräsidium Freiburg bearbeitet derzeit 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen aus ganz Baden-Württemberg. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Eine „Handvoll“ weiterer Anträge steht kurz vor der Genehmigung, was darauf hindeutet, dass in naher Zukunft mit weiteren Zulassungen zu rechnen ist.

Politische Reaktionen und Einschätzungen

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) begrüßt die Genehmigungen. Er sieht darin einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Ziele des Konsumcannabisgesetzes. Lucha betont, dass durch das Gesetz der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert, die Aufklärung und Prävention gestärkt und der Konsum von Schwarzmarktprodukten eingedämmt werden soll.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. April 2024 gilt bundesweit eine Teillegalisierung von Cannabis. Erwachsene dürfen seitdem in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Seit dem 1. Juli können Vereine Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. Diese sogenannten Cannabis Social Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben und ermöglichen es volljährigen Menschen, Cannabis gemeinsam anzubauen und untereinander zum Eigenkonsum abzugeben.

Fazit

Die Erteilung der ersten Genehmigungen für Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Umsetzung der Cannabis-Legalisierung. Es zeigt sich, dass der Prozess komplex und zeitaufwendig ist, aber die Behörden und Vereine engagiert daran arbeiten, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Genehmigungen zu rechnen, was die Cannabis-Landschaft in Baden-Württemberg weiter verändern wird. Gleichzeitig bleiben Aspekte wie Jugendschutz, Suchtprävention und Sicherheit weiterhin im Fokus der Behörden und der Politik.

Quellen:
Cannabis Club Südwest

CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar
Zeit.de 

Titelbild:
– AdobeStock


Autor

Autor: Michael Fischer   
eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de

Deine Meinung zählt!
Hast du einen Fehler entdeckt oder möchtest du uns Feedback geben?
Wir freuen uns jederzeit über deine Rückmeldung – ob per E-Mail oder telefonisch.
Deine Hinweise helfen uns, unseren Service stetig zu verbessern.

Werbung

Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen

Hinweis: Deutsches Hanfblatt oder der Autor / die Autorin übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in diesem Artikel enthaltenen Informationen. Die Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.