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Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat seit dem 1. April 2024 zu neuen Herausforderungen im Zusammenleben von Mietern und Vermietern geführt.
Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten beider Parteien im Hinblick auf den Cannabiskonsum in Mietwohnungen.

Cannabiskonsum in Mietwohnungen: Was ist erlaubt?
Mit der Legalisierung von Cannabis entfallen viele bisherige Einschränkungen für Mieter. Der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis in Mietwohnungen ist nun grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen bestimmte Grenzen beachtet werden:
– Rauchen in der Wohnung: Der Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung ist ähnlich wie das Rauchen von Zigaretten zu behandeln und zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch.
– Balkon und Terrasse: Das Rauchen auf dem Balkon, am offenen Fenster oder auf der Terrasse ist ebenfalls erlaubt.
– Rücksichtnahme: Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bei starker Beeinträchtigung der Nachbarn muss der Konsum eingeschränkt werden.
Anbau von Cannabis-Pflanzen: Regeln für Mieter
Seit der Legalisierung dürfen Mieter unter bestimmten Bedingungen Cannabis-Pflanzen in ihrer Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten anbauen:
– Maximale Anzahl: Pro Person sind maximal drei weibliche Cannabis-Pflanzen erlaubt.
– Aufbewahrung: Bis zu 50 Gramm Marihuana dürfen zu Hause aufbewahrt werden.
– Altersgrenze: Der Anbau ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
– Jugendschutz: Cannabis-Pflanzen müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden.

Rechte und Pflichten der Vermieter
Auch wenn Vermieter mit dem Cannabis-Konsum ihrer Mieter nicht einverstanden sind, haben sie nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten:
– Kein generelles Verbot: Vermieter können den Konsum und Anbau von Cannabis grundsätzlich nicht verbieten.
– Mietvertrag: Es können Klauseln im Mietvertrag aufgenommen werden, die den gesetzlich zulässigen Gebrauch respektieren müssen.
– Kündigung: Bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall eine Kündigung erwägen.
Rechte der Nachbarn bei störendem Cannabis-Geruch
Nachbarn, die sich durch den Cannabis-Konsum gestört fühlen, haben folgende Möglichkeiten:
• Recht auf Beschwerde: Nachbarn können sich bei unzumutbarer Geruchsbelästigung beschweren.
• Gespräch suchen: Ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn ist oft der beste erste Schritt.
• Mietminderung: Bei erheblicher Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung durch den Geruch können Mieter unter Umständen eine Mietminderung von 5-10% geltend machen.
• Abmahnung durch Vermieter: Bei wiederholten Beschwerden kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.
• Polizei rufen: In Ausnahmefällen, wie Konsum in Verbotszonen oder in Gegenwart von Minderjährigen, kann die Polizei gerufen werden.
• Bußgeld: In bestimmten Fällen, wie Konsum in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, kann ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro verhängt werden.
• Eigentumsbeeinträchtigung: Nachbarn können sich gegen eine Eigentumsbeeinträchtigung wehren, wenn Cannabis-Pflanzen über die Grundstücksgrenze wachsen.
• Rücksichtnahme einfordern: Cannabiskonsumenten müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und übermäßige Geruchsbelästigungen vermeiden.
• Gemeinschaftsordnung: In Eigentumswohnungen können Regelungen der Gemeinschaftsordnung der WEG Einschränkungen vorsehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Cannabiskonsum seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Daher sollten Nachbarn zunächst das Gespräch suchen und gemeinsam nach Lösungen suchen, bevor rechtliche Schritte erwogen werden.
Die Legalisierung von Cannabis stellt das Zusammenleben in Miethäusern vor neue Herausforderungen. Während viele Verbote weggefallen sind, müssen dennoch bestimmte Grenzen beachtet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Gesetzgebung in der Praxis bewähren wird und welche weiteren Anpassungen möglicherweise notwendig sein werden.
Links zum Artikel:
https://www.igbay.de/cannabis-legalisierung-rechte-und-pflichten-fuer-mieter-und-vermieter
https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/news-cannabis-legalisierung-rechte-von-mietenden.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-vzr11014-rauchen-balkon-mietwohnung-nachbar-verbot
https://mieterengel.de/cannabis-konsum-mietwohnung
https://www.immowelt.de/ratgeber/mieten/cannabis-legalisierung

eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de
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