Cannabis-Legalisierung in Berlin: Erste Bilanz nach sechs Monaten

Cannabis-Gesetz in Berlin: 77 Verstöße in sechs Monaten – Eine erste Bilanz

Die Berliner Polizei registrierte 77 Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz in sechs Monaten. Herausforderungen bei der Umsetzung bleiben bestehen.
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Cannabis-Legalisierung in Berlin: Erste Bilanz nach sechs Monaten

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. In Berlin zeigt sich nun, wie sich die neue Gesetzgebung in der Praxis auswirkt. Die Berliner Polizei hat innerhalb von rund sechs Monaten insgesamt 77 Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz registriert.



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Aufschlüsselung der Verstöße

Von den registrierten Fällen entfallen 41 auf Ordnungswidrigkeiten, bei denen Menschen in den sogenannten Konsumverbotszonen Cannabis konsumiert haben. Die übrigen 36 Fälle betreffen andere Verstöße gegen das seit dem 1. April geltende Gesetz.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es ist wichtig zu betonen, dass das Rauchen von Marihuana oder Haschisch zwar grundsätzlich erlaubt ist, jedoch bestimmte Einschränkungen gelten. In der Öffentlichkeit müssen Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich führen, während der Besitz von mehr als 30 Gramm strafbar ist.

 

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Eigenanbau und Cannabis-Clubs

Das neue Gesetz erlaubt Konsumenten auch, Cannabis in bestimmten Mengen selbst anzubauen oder Mitglied in einem Anbau-Club zu werden, um es auf diesem Weg zu beziehen. Der Verkauf und Kauf bleiben jedoch weiterhin verboten.

 

Herausforderungen bei der Umsetzung

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben gibt es in Berlin noch Unklarheiten bei der Umsetzung. Bislang ist nicht abschließend geklärt, wer für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsanzeigen zuständig ist. Der Berliner Senat plant, „in Kürze“ eine entsprechende Verordnung vorzulegen.

 

Sammlung und Bearbeitung der Anzeigen

Bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeiten werden die Anzeigen zunächst bei den örtlich zuständigen Polizeidirektionen gesammelt. Dies ermöglicht eine geordnete Erfassung der Verstöße, auch wenn die weitere Bearbeitung noch aussteht.

 

Einführung eines Bußgeldkatalogs

Ein wichtiger Schritt zur konkreten Umsetzung des Cannabis-Gesetzes ist die Einführung eines Bußgeldkatalogs. Der Berliner Senat hat einen solchen Katalog bereits beschlossen, der zum 1. November 2024 in Kraft treten soll. Dieser wird die Grundlage für die Ahndung von Verstößen bilden und somit mehr Klarheit für Konsumenten und Ordnungskräfte schaffen.

 

Vergleich mit anderen Bundesländern

Im bundesweiten Vergleich zeigt sich, dass Berlin mit 77 registrierten Fällen zu den Spitzenreitern bei Cannabis-Verstößen gehört.
Zum Vergleich: In Bayern wurden 823 Anzeigen erfasst, in Rheinland-Pfalz 76 und in Sachsen 65. Diese Zahlen müssen jedoch im Kontext der jeweiligen Bevölkerungsgröße und der unterschiedlichen Erfassungsmethoden betrachtet werden.

 

Ausblick und offene Fragen

Die ersten sechs Monate seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland haben gezeigt, dass noch einige Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach Einführung des Bußgeldkatalogs und der Klärung der Zuständigkeiten entwickeln wird. Auch die langfristigen Auswirkungen auf den Konsum und mögliche gesellschaftliche Veränderungen werden in den kommenden Monaten und Jahren genau beobachtet werden müssen.

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Die Teillegalisierung von Cannabis ist ein komplexes Thema, das weiterhin kontrovers diskutiert wird. Es wird wichtig sein, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls Anpassungen am Gesetz vorzunehmen, um einen ausgewogenen Umgang mit der Substanz zu gewährleisten.



Quellen:
NDR: „Cannabisgesetz: Welche Regeln gelten seit der Legalisierung?“
rbb: „Cannabis-Gesetz: Berliner Polizei kann Verstöße bisher nur registrieren – Bußgeld-Katalog gibt es noch nicht“


Autor

Autor: Michael Fischer   
eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de

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