Berliner Senat beschließt Cannabis-Verordnung: Neue Regeln für Anbauvereine und Bußgelder

Berliner Senat beschließt Cannabis-Verordnung: Neue Regeln für Anbauvereine und Bußgelder

Berlin regelt endlich die Umsetzung des Cannabisgesetzes. Lageso wird für Anbauvereine zuständig. Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft.
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Berliner Senat beschließt Verordnung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes

Der Berliner Senat hat endlich die lang erwartete Verordnung zur Umsetzung des bundesweiten Cannabisgesetzes beschlossen. Nach monatelangen Diskussionen und Verzögerungen regelt die Verordnung nun wichtige Details zu den Cannabis-Anbauvereinigungen und führt einen umfangreichen Bußgeldkatalog ein.



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Zuständigkeit und Genehmigung von Anbauvereinigungen

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) wird künftig für die Erteilung von Erlaubnissen an Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sein. Dafür soll das Lageso zusätzliche Personalstellen erhalten. Die Verordnung sieht vor, dass eine Anbauvereinigung maximal 500 volljährige Mitglieder haben darf, die jeweils nur einer Vereinigung angehören dürfen. Berlinweit ist rechnerisch eine Obergrenze von etwa 600 Anbauvereinigungen vorgesehen, wobei die tatsächliche Zahl vermutlich deutlich darunter liegen wird.

Bisher hat erst ein einziger Anbauverein in Berlin eine Genehmigung erhalten. Aktuell liegen 23 Anträge aus zehn Bezirken vor, die demnächst an das Lageso weitergeleitet werden sollen.
Viele geplante Anbauflächen befinden sich allerdings in Brandenburg, mit einem Schwerpunkt rund um Zossen.

 

Umfangreicher Bußgeldkatalog

Neben der Umsetzungsverordnung hat der Senat einen detaillierten Bußgeldkatalog beschlossen, der ab dem 1. November in Kraft treten soll. Einige Beispiele für vorgesehene Bußgelder:

– 200 Euro für die Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen
– 250 bis 1.000 Euro für den Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis an öffentlichen Orten
– 300 bis 1.000 Euro für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen oder ähnlichen Einrichtungen
– 100 bis 30.000 Euro für die Einfuhr von Cannabissamen ohne Genehmigung oder für Werbung und Sponsoring von Anbauvereinigungen

Auch die Anbauvereinigungen selbst müssen bei Regelverstößen mit teils hohen Bußgeldern rechnen, etwa wenn sie die Kontrolle der Mitgliedschaft nicht sicherstellen oder Nichtmitglieder mit bestimmten Aufgaben betrauen.

 

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Kontrollen und weitere Regelungen

Die Anbauvereine sollen künftig regelmäßig kontrolliert werden, voraussichtlich etwa einmal im Jahr. Für die Umsetzung des Bußgeldkatalogs sind die Bezirke zuständig. Eine weitere Verordnung zur Regelung von Details ist für November geplant.

 

Kritik und Herausforderungen

Trotz der nun beschlossenen Verordnung gibt es weiterhin Kritik und offene Fragen. Der drogenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Vasili Franco, bemängelt die lange Verzögerung bei der Klärung der Zuständigkeiten und sieht noch viele ungeklärte Fragen bezüglich der genauen Kriterien für die Genehmigung von Anbau-Clubs.

Die Vorstandsvorsitzende der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), Jana Halbreiter, begrüßt zwar die Einrichtung einer zentralen Behörde, fordert aber eine pragmatische Bearbeitung der Anträge. Sie kritisiert zudem den umfangreichen Bußgeldkatalog als Orientierung an restriktiven Bundesländern.

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Die Umsetzung des Cannabisgesetzes in Berlin steht somit noch vor einigen Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die praktische Anwendung der neuen Regelungen gestalten wird und ob die erhofften Ziele des Gesetzes, wie verbesserter Gesundheitsschutz und Eindämmung der organisierten Drogenkriminalität, erreicht werden können.



Quellen:
– rbb24 
Berlin.de


Autor

Autor: Michael Fischer   
eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de

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