Amtsgericht Aschersleben | Foto © AG ASL

Amtsgericht Aschersleben: Neuer THC-Grenzwert stellt BGH-Rechtsprechung in Frage

🍁 Cannabis-Urteil sorgt für Aufsehen! 🧑‍⚖️ Das Amtsgericht Aschersleben stellt sich gegen den BGH und setzt den THC-Grenzwert für die "nicht geringe Menge" auf 37,5 Gramm fest - das Fünffache des bisherigen Werts! 😮 Was bedeutet das für die Zukunft der Cannabis-Gesetzgebung? 🤔 ➡️ Mögliche Überprüfung der BGH-Rechtsprechung ➡️ Landesweite Anpassung der Grenzwerte? ➡️ Neue Debatte über den Umgang mit Cannabis Bleibt gespannt, wie sich diese Entscheidung auswirken wird! 🌿
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Amtsgericht Aschersleben stellt BGH-Rechtsprechung zu Cannabis-Grenzwert in Frage

Das kleine Amtsgericht im sachsen-anhaltischen Aschersleben sorgt für Aufsehen in der deutschen Rechtsprechung. In einem aktuellen Urteil hat es den THC-Grenzwert für die „nicht geringe Menge“ bei Cannabisbesitz auf 37,5 Gramm festgesetzt – ein Wert, der deutlich über dem vom Bundesgerichtshof (BGH) definierten Limit von 7,5 Gramm liegt.

Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben | Foto © AG ASL
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Hintergrund der Kontroverse

Der Streit um den Grenzwert für THC hat seinen Ursprung in der Teillegalisierung von Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft trat. Trotz der neuen Gesetzgebung entschied der BGH im April 2024, dass die „nicht geringe Menge“ THC weiterhin bei 7,5 Gramm liegen sollte. Diese Entscheidung stieß auf Kritik bei Politikern und Rechtsexperten, die argumentierten, dass der BGH damit die Intention des Gesetzgebers ignoriere.

Das Urteil des Amtsgerichts Aschersleben

In seinem Urteil vom 24. September 2024 (Az. 2 Ds 69-24) stellt sich das Amtsgericht Aschersleben nun offen gegen die Rechtsprechung des BGH. Die Richter argumentieren, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabis-Konsumgesetzes (KCanG) nicht mehr an der früheren Grenze von 7,5 g reinem THC festgehalten werden könne.

Begründung des Gerichts:

1. Geänderte Risikobewertung: Das Gericht verweist auf die Gesetzesbegründung des KCanG, die eine Anpassung des Grenzwerts aufgrund einer „geänderten Risikobewertung“ fordert.

2. Gesellschaftliche Wertentscheidung: Die Richter betonen, dass die Risikobewertung nicht nur eine naturwissenschaftliche, sondern auch eine gesellschaftliche Komponente beinhaltet.

3. Vergleich mit Alkohol: Das Gericht zieht einen Vergleich zur Bewertung von Alkohol, dessen Risiken in Bezug auf Verkehrsunfälle und Gewaltdelikte ebenfalls hoch sind, ohne dass dies zu einem Verbot führt.

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Mögliche Auswirkungen und weitere Schritte

Das Urteil des Amtsgerichts Aschersleben ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat bereits Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte das Urteil jedoch Bestand haben, könnte es weitreichende Folgen für die zukünftige Handhabung von Cannabisbesitz in Deutschland haben.

Potenzielle Konsequenzen:

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Überprüfung der BGH-Rechtsprechung: Andere Gerichte könnten dem Beispiel Ascherslebens folgen und die bestehende Rechtsprechung des BGH infrage stellen.

Anpassung der Grenzwerte: Es könnte zu einer landesweiten Diskussion und möglicherweise Anpassung der THC-Grenzwerte kommen.

Gesellschaftliche Debatte: Das Urteil könnte eine breitere Diskussion über den Umgang mit Cannabis und die Notwendigkeit einer Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen anstoßen.

Fazit

Das Urteil des Amtsgerichts Aschersleben markiert einen bedeutenden Moment in der rechtlichen Bewertung von Cannabis in Deutschland. Es zeigt die Spannung zwischen der bestehenden Rechtsprechung und den sich wandelnden gesellschaftlichen und politischen Ansichten zum Thema Cannabis. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, aber es ist klar, dass die Debatte um den angemessenen Umgang mit Cannabis in der deutschen Rechtsprechung noch lange nicht abgeschlossen ist.

Quellen:
LTO 
Amtsgerichts Aschersleben 
Strafrecht Siegen

Titelbild:
– Amtsgericht Aschersleben | Foto © AG ASL


Autor

Autor: Michael Fischer   
eMail: m.fischer@deutsches-hanfblatt.de

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